Die Prozessbegleitung klärt in der Regel in einem ersten Schritt die Erwartungen und Ziele der Involvierten und Betroffenen. Im nächsten Schritt versucht sie, diese Erwartungen und Ziele gemeinsam auf einen “gemeinsamen Nenner” zu bringen. Dabei orientiert die Prozessberatung sich an der Machbarkeit: am gemeinsamen Engagement für die Erreichung gemeinsam vereinbarter Ziele.
Die Lösungsorientierung steht dabei im Zentrum der Arbeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Dokument: