Der emotionale Nutzen und die emotionalen Kosten können die Kaufpreisvorstellungen und im Endeffekt den Transaktionspreis in unterschiedliche Richtungen beeinflussen.
Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin beispielsweise froh ist, eine unangenehme Situation (das “Ungemach”) verändern und aus der unternehmerischen Verantwortung aussteigen zu können, kann es sein, dass er oder sie einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin einen Preisabschlag gewährt.
Auch der Emotionale Aufschlag kann verschiedene Hintergründe haben: Ärgert sich beispielsweise ein Unternehmer über das Verhalten eines Kadermitarbeiters, der das Unternehmen im Rahmen eines Management Buy Outs (MBO) übernehmen möchte, dann wird er versuchen,
Im Gegensatz dazu steht der emotionale Aufschlag, d.h. eine Preismaximierung mittels eines Aufschlags, weil der Unternehmer z.B. in einer Weise an seinem Unternehmen hängt, dass er glaubt, dass niemand dieses an seiner Stelle fortführen könne.