Hierfür stehen grundsätzlich zwei Instrumente zur Verfügung: Die Liquidation nach Obligationenrecht und die Liquidation nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:
Hierfür stehen grundsätzlich zwei Instrumente zur Verfügung: Die Liquidation nach Obligationenrecht und die Liquidation nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
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