Blog 32: Weshalb Unternehmer:innen ihr Erbe frühzeitig regeln sollten und was es bei der Nachlassplanung zu beachten gibt

Fast alle finden es wichtig, den Nachlass zu regeln — die wenigsten kümmern sich aber konkret darum. Die Ergeb­nisse der jüngsten Erbschafts­studie sind paradox- und wenig überra­schend zugleich. Auch Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer schieben die Nachlass­planung oft hinaus. Das kann fatale Folgen haben für Firma und Erbende.

Beim Thema Erben und Vererben wird es schnell komplex. Emotionale, finan­zielle und recht­liche Aspekte vermi­schen sich. Wer seinen Nachlass planen möchte, durch­läuft meist einen aufwüh­lenden Prozess. Ganz unabhängig davon, ob als Privat­person oder als Person, die unter­neh­me­risch tätig ist und der vielleicht sogar eine Firma gehört. Diese Emotionen und die Komple­xität sind vermutlich auch die Haupt­gründe, weshalb viele Menschen die Nachlass­planung nicht angehen. Erst mit zuneh­mendem Alter beginnen sich die Menschen mit der Frage ausein­an­der­zu­setzen, aber auch dann meistens erst als Folge eines externen Impulses (wie z.B. eines Todes­falls im nahen Umfeld oder der eigenen Pensio­nierung) und sie tun es in einem ersten Schritt nur gedanklich. Aktive Massnahmen werden selbst dann selten ergriffen und die konkrete Planung wird weiter aufgeschoben.

Auch Unter­nehmer und Unter­neh­me­rinnen schieben die Nachlass­planung häufig auf die lange Bank, obwohl ihre Ausgangslage komplex ist — mit eigener Firma, anste­hendem Nachfol­ge­prozess und meistens auch Immobilien, die zur Erbmasse gehören. Kommt hinzu, dass Antworten auf Fragen, die sich im Rahmen der Unternehmens­nach­folge stellen, oft eng verknüpft sind, wie die Unter­neh­merin oder der Unter­nehmer den Nachlass zu regeln gedenkt.

Wie die Nachlassplanung die Nachfolge beeinflusst

Wenn eine Firma oder Immobilien im Spiel sind, dann wird eine Nachlass­planung noch komplexer und der Prozess braucht entspre­chend viel Zeit. Sich recht­zeitig mit dem Nachlass zu befassen, bedeutet für Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer: es frühzeitig zu tun und damit ihre — auch unter­neh­me­rische — Verant­wortung wahrzu­nehmen. In den meisten Fällen ist die Nachlass­planung nämlich eng bis untrennbar mit Fragen rund um die Unternehmens­nach­folge verknüpft. 

Unter­neh­me­rinnen, die ihren Nachlass regeln, leisten nicht nur im Hinblick auf die eigene Nachfolge wichtige Grund­la­gen­arbeit, sie schaffen mit einer konkreten Nachlass­planung auch klare Verhält­nisse, wenn es zu einem unerwar­teten Todesfall kommen sollte und stellen damit u.a. sicher, dass das operative Geschäft weiter­laufen kann. Gleich­zeitig sind sie bei wichtigen Fragen bereits vorbe­reitet, wenn die eigene Nachfolge ansteht. 

Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer stehen vor beson­deren Heraus­for­de­rungen, wenn sie ihren Nachlass regeln wollen. Eine Firma kann man nicht aufteilen wie ein Konto­gut­haben.

Marc Maurer, Spezialist Unternehmens­nach­folge ZKB

Versäumt eine Unter­neh­merin oder ein Unter­nehmer die Nachlass­planung, kann damit — im schlimmsten Fall — sogar die Zukunft der Firma gefährdet sein. Zum Beispiel dann, wenn es zum Famili­en­streit kommt oder das geerbte Geld nicht ausreicht, um Geschwister auszuzahlen. 

Beispiel 1 — Unerwar­teter Todesfall ohne Nachlass­planung
Ein verhei­ra­tetes Unter­neh­merpaar hat zwei Kinder: Kind 1 und Kind 2. Der Ehemann ist Patron eines Famili­en­un­ter­nehmens und stirbt unerwartet. Er hinter­lässt ein Nachlass­ver­mögen von 1,2 Millionen Franken sowie das Unter­nehmen mit einem Nettowert von CHF 500’000.-.
Ohne geregelte Nachlass­planung geht die Hälfte des Vermögens an die Ehefrau, die andere Hälfte an die beiden Kinder – also je CHF 300’000.-. Wenn eines der Kinder die Firma übernehmen will, fehlen ihm dazu CHF 200’000.-. Ohne Erspar­nisse oder eine geeignete Nachfol­ge­lösung kann dieses Geld in der Regel nicht aufge­bracht werden. Sollte es famili­en­intern Streit geben, könnte dies im schlimmsten Fall das Ende des Unter­nehmens bedeuten.

Vor dem Hinter­grund, dass über 40 Prozent der Nachfol­ge­re­ge­lungen von KMU innerhalb der Familie erfolgen, handelt es sich dabei um ein relevantes Szenario. 

Bei famili­en­in­ternen Nachfol­ge­lö­sungen spielt das Erbrecht eine erheb­liche Rolle. Der Kaufpreis und die Finan­zierung einer Nachfol­ge­lösung kann eng mit der privaten Nachlass­re­gelung verknüpft sein und diese beein­flussen.

Marc Maurer, Spezialist Unternehmens­nach­folge ZKB

Wenn die Firma innerhalb der Familie weiter­ge­geben wird, ist das Erbrecht für die Nachfol­ge­lösung zentral. Die Finan­zierung der KMU Nachfolge kann eng mit der privaten Nachlass­re­gelung verknüpft sein und diese beeinflussen.

Beispiel 2 — Famili­en­in­terne Nachfolge mit Verkäu­fer­dar­lehen
Ein verhei­ra­tetes Unter­neh­merpaar hat zwei Kinder: Kind 1 und Kind 2. Das Unter­neh­merpaar führt einen Famili­en­be­trieb und vereinbart mit den beiden Kindern, dass Kind 1 den Famili­en­be­trieb zum Preis von CHF 500’000.- übernimmt. Es gewährt Kind 1 ein sogenanntes Verkäu­fer­dar­lehen, d.h. Kind 1 muss den Kaufpreis nicht sofort bezahlen, sondern kann ihn mit den zukünf­tigen Gewinnen aus der Firma begleichen.
In einem Erbvertrag wird verbindlich festge­halten, dass alle Famili­en­mit­glieder den verein­barten Kaufpreis als realen Wert und das Verkäu­fer­dar­lehen akzep­tieren, dass keine Schenkung damit verbunden ist und Kind 1 somit von jeglicher Ausgleich­pflicht bei einer späteren Erbteilung entbunden ist. Damit wird auch sicher­ge­stellt, dass der sogenannte “Mehrwert­aus­gleich” für eine zukünftige Wertstei­gerung der Firma ausge­schlossen wird.
Der Erbvertrag wird durch alle Famili­en­mit­glieder unter­zeichnet und öffentlich beurkundet.

Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer, welche die wichtigsten Punkte rund um ihre Nachlass­planung sauber und recht­zeitig regeln, verein­fachen den Übergang, vermindern Konflikt­po­tenzial und machen den Erbenden das Leben nicht unnötig schwer.

Immobilien und Unternehmen erhöhen das Konfliktpotenzial

Wenn Immobilien und Unter­nehmen Teil der Erbmasse sind, steigt nicht nur die Komple­xität der Nachlass­planung, sondern auch das Konflikt­po­tenzial. Bei Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmern ist oft ein grosser Teil des Vermögens in der eigenen Firma gebunden. Nebst dem Vermögen haben Firmen­ei­gen­tümer aber auch viel Zeit und Herzblut in das Unter­nehmen investiert. Es sind also vielschichtige Emotionen da sowie recht­liche und steuer­liche komplexe Frage­stel­lungen. Firmen können nicht übergeben werden wir ein Sparkässeli. All diese Aspekte zu klären und im Rahmen einer Nachlass­planung zu gestalten, ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert und der einer emotio­nalen Reise gleich­kommt, bei der es um anspruchs­volle Themen geht wie Loslassen, Wert, Gerech­tigkeit und Fairness. 

Zu welchem Wert soll ein Erbe etwas bekommen und was bedeutet das für die anderen Erbenden? Wer empfindet was als gerecht und fair — und weshalb? Was ist eine Firma wert und zu welchem Preis soll sie verkauft werden? Wie sichert die überge­bende Generation ihren Lebens­un­terhalt — und wie finan­ziert die überneh­mende Generation den Firmenkauf?

Unter­neh­me­rinnen wollen ihre Nachfolge zu Lebzeiten regeln. Sie müssen sich deshalb besonders früh um ihre Nachlass­planung kümmern — dieser Prozess beansprucht viel Zeit.

Marc Maurer, Spezialist Unternehmens­nach­folge ZKB

Die Erbschafts­studie besagt: 90 Prozent der befragten unter­neh­me­risch tätigen Personen stimmen zu, dass die Kinder gleich viel erben sollten und ebenso viele möchten Streit bei der Nachlass­re­gelung vermeiden. Fast die Hälfte der Erbenden jedoch würden recht­liche Massnahmen ergreifen, wenn sie die Nachlass­re­gelung aus ihrer Sicht nicht als gerecht empfinden. 

Als fair empfundene Bedin­gungen und Gerech­tigkeit sind somit auch bei der Nachlass­planung ein Schlüssel für erfolg­reiche Lösungen. Es braucht dafür einen als gerecht empfun­denen Prozess sowie ein Bewusstsein dafür, dass Vertei­lungs­ge­rech­tigkeit unter­schiedlich inter­pre­tiert werden kann (Stichwort: Gleichheits‑, Leistungs- und Bedürf­nis­prinzip). Famili­en­mit­glieder haben unter­schied­liche Auffas­sungen einer gerechten Nachlass­planung. Es ist deshalb wichtig, den Dialog zu führen und Erwar­tungs­hal­tungen trans­parent zu machen.

Bei famili­en­in­ternen Nachfol­ge­lö­sungen kommt noch hinzu, dass die Invol­vierten in den zwei Systemen “Familie” und “Unter­nehmen” unter­schied­liche Rolle innehaben und die Hüte, die sie tragen, je nach Situation wechseln: Handle und rede ich als Mutter, Inhaberin oder als CEO? Als Vater, VRP oder Übergeber? Als Tochter, poten­zielle Nachfol­gerin oder gestandene Berufsfrau? Sich der Rolle bewusst zu sein, in der man auftritt, spricht und handelt, ist zentral. Je nachdem, welchen Hut jemand trägt, geht es um andere Motive und Ziele. Sich der Rollen nicht bewusst zu sein, birgt hohes Konflikt­po­tenzial, wenn man unter­ein­ander interagiert.

Revidiertes Erbrecht — was Sie dazu wissen müssen

Wer keine Nachlass­re­gelung trifft, für den gilt die gesetz­liche Erbfolge. Diese ist unter dem neuen Erbrecht gleich wie früher. Neu haben Erblasser aber mehr Freiheiten bei der Verteilung des Erbes. Um diese Freiheiten auszu­schöpfen, müssen Erblas­sende aber aktiv werden und ihren Nachlass mit einem geeig­neten Nachlass­in­strument regeln, z.B. in einem Testament oder mit einem Erbvertrag.

Das Kernstück der Erbrechts­re­vision per Anfang 2023 ist die Erhöhung der Verfü­gungs­freiheit durch eine Verklei­nerung der Pflicht­teile: neu können Personen mit Nachkommen über die Hälfte ihres Vermögens frei bestimmen. Bestehende Testa­mente und Erbver­träge bleiben unter dem neuen Erbrecht unver­ändert gültig. Dennoch ist es ratsam, die darin getrof­fenen Regelungen zu überprüfen. Insbe­sondere wenn Nachkommen oder Eltern auf den Pflichtteil gesetzt wurden, empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Ausle­gungs­fragen in einem Testa­ments­nachtrag klarzu­stellen, ob der Pflichtteil nach bishe­rigem Recht oder nach dem neuen Recht berechnet werden soll.

Wenn sich eine Familie nicht einig ist, erschwert die aktuelle Rechtslage eine famili­en­in­terne Nachfolge erheblich. Im schlimmsten Fall kann es sogar zur Liqui­dation kommen. Das soll sich nun ändern.

Marc Maurer, Spezialist Unternehmens­nach­folge ZKB

Weitere Anpas­sungen beim Erbrecht, die geplant, aber noch nicht umgesetzt sind, sollen die famili­en­in­terne Unternehmens­nach­folge erleichtern. Der Bundesrat hat dazu im Juni 2022 eine Botschaft verab­schiedet. Die geplante Reform soll zur höheren Stabi­lität insbe­sondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeits­plätze sichern.

So, wie die Rechtslage heute ist, werden famili­en­in­terne Nachfolgen verun­mög­licht, wenn innerhalb der Familie keine einver­nehm­liche Einigung möglich ist. Dies führt immer wieder dazu, dass Firmen zerstückelt werden müssen oder im schlimmsten Fall sogar liqui­diert, obschon sie zukunfts­fähig wären.

Der Geset­zes­entwurf sieht wesent­liche Verbes­se­rungen der heutigen Situation vor, unter anderem:

  • Auch wenn keine erbrecht­liche Regelung des Inhabers vorliegt, sollen künftig Gerichte auf Antrag einer Erbin oder eines Erben unter gewissen Voraus­set­zungen das gesamte Unter­nehmen zuweisen können. Damit soll eine Zerstückelung oder Schliessung von Unter­nehmen verhindert werden. 
  • Wenn die Unter­nehmung einem Erbe zugeschlagen wird, müssen pflicht­teils­ge­schützte Erben oft ausge­glichen werden. Neu sollen erbrecht­liche Ausgleichs­zah­lungen an Miterben aufge­schoben werden können, wenn dies zu Liqui­di­täts­pro­blemen führt. Dies verhindert Finan­zie­rungs­pro­bleme und soll den Fortbe­stand der Unter­nehmung sichern.
  • Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Anrech­nungswert eines Unter­nehmens. Dieser soll neu im Zuwen­dungs­zeit­punkt verbindlich festgelegt werden können. Das Fehlen dieser Regelung führte in der Vergan­genheit unter Umständen zu hohen Ausgleichs­zah­lungen, unlös­baren Finan­zie­rungs­fragen und nicht zuletzt oft zu Streit in der Familie.

Diese geplanten Bestim­mungen erleichtern eine famili­en­in­terne Übernahme und ermög­lichen mehr Gestal­tungsraum, lösen aber nicht automa­tisch alle Heraus­for­de­rungen, die famili­en­in­ternen Unter­neh­mens­nach­folgen mit sich bringen.

Nachlassinstrumente — was Sie damit regeln können

Möchte man eine von der gesetz­lichen Erbfolge abwei­chende Regelung treffen, kann man dies tun, soweit dabei allfällige Pflicht­teils­rechte und bestimmte Formvor­schriften beachtet werden. Die weitaus häufigste Form, über sein Vermögen zu verfügen, ist das eigen­händige Testament.

Nachlass­do­ku­mente können an unter­schied­lichen Orten aufbe­wahrt werden. Wer die Dokumente zuhause aufbe­wahrt, läuft Gefahr, die Dokumente zu verlieren oder dass jemand unbefugt Einsicht nimmt. Ein Testament sollte sicher aufbe­wahrt werden, zum Beispiel bei einem Notariat oder einer Bank.

Testament: Das sogenannte eigen­händige Testament muss vom Erblasser handschriftlich verfasst werden und den freien Willen des Testators klar und unmiss­ver­ständlich wieder­geben. Wird ein Notar beigezogen, handelt es sich um ein öffent­liches Testament. Das Testament kann jederzeit wider­rufen oder geändert werden.

Erbvertrag: Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag ein zweisei­tiges Rechts­ge­schäft, das nur im gegen­sei­tigen Einver­ständnis aller Vertrags­schlies­senden abgeändert oder aufge­hoben werden kann. Der Erbvertrag ist mit öffent­licher Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen zu errichten. Der Erbvertrag ist ein beliebtes Mittel, um den überle­benden Ehegatten gegenüber den Nachkommen zu begün­stigen oder die Nachfolge bei Famili­en­un­ter­nehmen zu regeln.

Ehevertrag: In einem Ehevertrag können verhei­ratete Paare ihre güter­recht­lichen Verhält­nisse regeln. Sie können festlegen, wie die Vermö­gens­werte im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners aufge­teilt werden. Wie mit dem Erbvertrag lässt sich auch mit einem Ehevertrag der überle­bende Ehegatte gegenüber den Nachkommen begün­stigen. Der Ehevertrag muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.

Anordnung für den Todesfall: Eine Anordnung für den Todesfall hält die Wünsche rund um den eigenen Tod und das Sterben schriftlich fest. Damit lassen sich Themen wie Bestattung, Trauermahl, Organ­spende oder Trauer­feier regeln.

Mehr zum Thema

Auf unserer Plattform finden Sie weiter­füh­rende Unter­lagen. Unter anderem empfehlen wir Ihnen folgende Beiträge.

Im Download-Center stellen wir Ihnen diverse Unter­lagen und Arbeits­blätter kostenlos zur Verfügung.

Fotonachweis: Shutter­stock

Zur Erbschafts­studie | Ausgabe 2023

Die Schweizer Erbschafts­studie 2023 hat unter­sucht, wie die Schweizer Bevöl­kerung ans Erben und Vererben herangeht. Für die Studie unter­suchte die ZHAW School of Management and Law im Auftrag der Zürcher Kanto­nalbank das Thema Erben und Vererben. Ziel war es, das aktuelle Erbge­schehen in der Schweiz und insbe­sondere im Kanton Zürich zu beleuchten. Die Ergeb­nisse liefern Aufschluss über die Motive, die Erblas­sende bei der Nachlass­planung und Erbende bei der Erbver­wendung antreiben. U.a. hat die Studie folgende Ergeb­nisse hervorgebracht:

  • Die grosse Mehrheit erachtet es als wichtig, den Nachlass zu regeln.
  • Dennoch hat sich fast die Hälfte der Befragten noch nicht um die Nachlass­planung gekümmert.
  • Auch die Mehrheit der Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer schiebt die Nachlass­re­gelung vor sich her.
  • Lebens- oder Ehepartner abzusi­chern, ist das wichtigste Ziel bei der Nachlassplanung.
  • Konflikte sind die grösste Sorge der Erbenden und der Erblassenden.

Für die Erbschafts­studie wurden insgesamt 1’017­ Personen aus der Deutsch­schweiz befragt, die minde­stens 40 Jahre alt waren und sich als künftige Erbende oder poten­zielle Erblas­sende sehen. Unter den Befragten befinden sich 492 Erblas­sende, 109 Erbende sowie 416 Personen, die sich sowohl als Erblas­sende als auch als Erbendes sehen.

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Monika Waldburger

Monika Waldburger ist in einem Familienunternehmen aufgewachsen, kennt die Welt der KMU und weiss, wie komplex und vielfältig ein Nachfolgeprozess sein kann. Sie ist Master Coach und Kommunikationsexpertin. Als Sparringpartnerin begleitet und berät sie Menschen, Teams und KMU bei Erkenntnis-, Veränderungs- und Transformationsprozessen.

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