Wenn mehrere Personen eine Aktiengesellschaft übernehmen, sollten sie sich rechtlich vorausschauend absichern und mit einem Aktionärsbindungsvertrag die Regeln festlegen, wie sie ihre Rechten und Pflichten ausüben und nach denen in bestimmten Situationen gehandelt wird. Das gibt nicht nur Klarheit und rechtliche Sicherheit, es stellt auch sicher, dass ein Unternehmen auch in einer Krisensituation oder im Streitfall handlungsfähig bleibt.
Gesetze und Statuten reichen dafür nicht aus, sie regeln die Organisation der Aktiengesellschaft sowie das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Aktionären. Das Verhältnis zwischen den Aktionären wird in einem Aktionärsbindungsvertrag (ABV) geregelt. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn mehrere Personen die Eigentumsnachfolge einer Aktiengesellschaft antreten. Bei einer GmbH empfiehlt es sich, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen.
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